Berechnen Sie Ihre jährliche Kraftfahrzeugsteuer 2026 in Sekunden – mit dem aktuellen CO₂-Stufentarif nach § 9 KraftStG. Antriebsart, Hubraum und CO₂-Ausstoß eingeben, fertig.
Die Kfz-Steuer in Deutschland setzt sich seit dem 1. Januar 2021 aus zwei Komponenten zusammen: einem Hubraum-Anteil und einem CO₂-abhängigen Anteil. Der reformierte Stufentarif gilt für alle Pkw mit Erstzulassung ab dem 1. Januar 2021 (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 b KraftStG).
Für Ottomotoren (Benziner) fallen 2,00 € pro angefangene 100 cm³ Hubraum an. Dieselfahrzeuge zahlen mit 9,50 € pro angefangene 100 cm³ deutlich mehr. Der höhere Satz für Diesel gleicht die geringere Energiesteuer auf Dieselkraftstoff aus.
Der CO₂-Anteil wird ab 96 g/km nach einem Stufenmodell berechnet. Die ersten 95 g/km sind steuerfrei. Darüber hinaus steigt der Steuersatz in sechs Stufen von 2,00 € bis 4,00 € pro g/km. Fahrzeuge mit hohem CO₂-Ausstoß zahlen dadurch überproportional mehr.
Reine Elektroautos mit Erstzulassung bis zum 31.12.2025 sind für 10 Jahre ab Erstzulassung von der Kfz-Steuer befreit. Diese Befreiung endet spätestens am 31.12.2030. Für Elektrofahrzeuge mit Erstzulassung ab dem 01.01.2026 gelten die regulären gewichtsbasierten Steuersätze. Danach wird die Steuer nach dem zulässigen Gesamtgewicht berechnet.
Die Kfz-Steuer wird jährlich im Voraus fällig. Sie wird durch das zuständige Hauptzollamt per SEPA-Lastschrift eingezogen. Eine halbjährliche Zahlung ist bei Beträgen über 500 € möglich, vierteljährlich ab 1.000 €.
Die Kfz-Steuer setzt sich aus Hubraum-Anteil (Benziner: 2 €/100 cm³, Diesel: 9,50 €/100 cm³) und CO₂-Anteil (gestaffelt ab 96 g/km) zusammen. Elektroautos sind bis zu 10 Jahre befreit.
Im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I): Hubraum unter Feld P.1, CO₂-Ausstoß unter Feld V.7, Antriebsart unter Feld P.3.
Dieselfahrzeuge haben einen höheren Hubraum-Steuersatz (9,50 € statt 2,00 € pro 100 cm³), weil Dieselkraftstoff an der Tankstelle geringer mit Energiesteuer belastet wird als Benzin.
Die Kfz-Steuer wird jährlich im Voraus per SEPA-Lastschrift durch das Hauptzollamt eingezogen. Der Stichtag ist der Tag der Erstzulassung.
Reine Elektrofahrzeuge mit Erstzulassung bis 31.12.2025 sind 10 Jahre steuerbefreit, maximal jedoch bis zum 31.12.2030. Für Neuzulassungen ab 2026 gelten reguläre Steuersätze. Plug-in-Hybride sind nicht befreit.
Hinweis: Dieser Rechner dient nur zur Orientierung. Die Ergebnisse können von der tatsächlichen Kfz-Steuer abweichen. Maßgeblich ist der Steuerbescheid des Hauptzollamts. Keine Steuerberatung.