Wie wird die Kfz-Steuer in Deutschland berechnet? Wir erklären die Formel, Unterschiede zwischen Benziner, Diesel und E-Auto, und zeigen Rechenbeispiele.

Die Kraftfahrzeugsteuer (Kfz-Steuer) ist eine Bundessteuer, die jeder Halter eines zugelassenen Fahrzeugs in Deutschland entrichten muss. Sie wird vom Hauptzollamt erhoben und dient als Lenkungsinstrument, um umweltfreundlichere Fahrzeuge finanziell zu begünstigen [1]. Seit der Reform 2021 orientiert sich die Berechnung stärker am CO₂-Ausstoß – wer ein schadstoffarmes Auto fährt, zahlt weniger.
Die Kfz-Steuer für Pkw mit Erstzulassung ab dem 1. Januar 2021 setzt sich aus zwei Komponenten zusammen [2]:
Der erste Baustein der Berechnung richtet sich nach dem Hubraum des Motors und der Kraftstoffart:
Der Dieselzuschlag von 7,50 € pro 100 cm³ soll den niedrigeren Energiesteuersatz auf Diesel ausgleichen.
Der zweite Baustein basiert auf dem CO₂-Ausstoß laut WLTP-Messung. Die ersten 95 g/km sind steuerfrei. Darüber hinaus gilt ein progressives Stufenmodell [1]:
Die Gesamtsteuer ergibt sich aus der Summe beider Komponenten: Kfz-Steuer = Hubraum-Anteil + CO₂-Anteil.
Nehmen wir einen typischen Benziner mit folgenden Daten:
1.498 cm³ → 15 angefangene 100 cm³ × 2,00 € = 30,00 €
128 g/km – 95 g/km (Freibetrag) = 33 g/km steuerpflichtig
CO₂-Anteil gesamt: 68,60 €
30,00 € + 68,60 € = 98,60 € pro Jahr
Nun ein typischer Diesel:
1.968 cm³ → 20 angefangene 100 cm³ × 9,50 € = 190,00 €
142 g/km – 95 g/km (Freibetrag) = 47 g/km steuerpflichtig
CO₂-Anteil gesamt: 101,50 €
190,00 € + 101,50 € = 291,50 € pro Jahr
Der Diesel zahlt in diesem Beispiel fast dreimal so viel Kfz-Steuer wie der Benziner – hauptsächlich wegen des höheren Hubraum-Satzes.
Reine Elektrofahrzeuge sind von der Kfz-Steuer befreit – und zwar für zehn Jahre ab dem Tag der Erstzulassung, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2030 [2]. Danach wird eine vergünstigte Steuer fällig, die sich ausschließlich nach dem zulässigen Gesamtgewicht richtet.
Diese Regelung gilt für:
Plug-in-Hybride profitieren nicht von der Steuerbefreiung und werden wie konventionelle Verbrenner besteuert.
Fahrzeuge mit H-Kennzeichen (historisches Kennzeichen, mindestens 30 Jahre alt) zahlen einen pauschalen Steuersatz von 191,73 € pro Jahr – unabhängig von Hubraum und Schadstoffklasse [3]. Für Oldtimer-Motorräder beträgt die Pauschale 46,02 €.
Bei Saisonkennzeichen wird die Kfz-Steuer anteilig berechnet. Ist das Fahrzeug beispielsweise von April bis Oktober zugelassen (7 Monate), zahlt der Halter 7/12 der Jahressteuer. Die Berechnung der Grundsteuer bleibt dieselbe.
Die Berechnung der Kfz-Steuer kann mit dem Stufenmodell etwas aufwendig sein. Nutzen Sie unseren kostenlosen Kfz-Steuerrechner, um Ihre Steuer in Sekunden zu berechnen. Sie benötigen lediglich:
Die Kfz-Steuer wird vom Hauptzollamt erhoben, nicht vom Finanzamt [4]. Die wichtigsten Fakten zur Zahlung:
Bei Zahlungsverzug drohen Mahngebühren und im schlimmsten Fall die Zwangsstilllegung des Fahrzeugs. Es empfiehlt sich daher, immer ausreichend Kontodeckung zum Fälligkeitstermin sicherzustellen.
Die Kfz-Steuer ist ein wichtiger Kostenfaktor bei der Fahrzeugwahl. Durch das progressive CO₂-Stufenmodell belohnt der Gesetzgeber emissionsarme Fahrzeuge und macht schadstoffreiche Autos teurer. Wer ein neues Fahrzeug kauft, sollte die Kfz-Steuer unbedingt in den Gesamtkostenvergleich einbeziehen. Nutzen Sie unseren Kfz-Steuerrechner, um die jährliche Steuer für Ihr Wunschfahrzeug vorab zu ermitteln.
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