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Kfz-Steuer: So wird sie berechnet

Wie wird die Kfz-Steuer in Deutschland berechnet? Wir erklären die Formel, Unterschiede zwischen Benziner, Diesel und E-Auto, und zeigen Rechenbeispiele.

Metin Müller·10. Mai 2026·7 Min.
Kfz-Steuer: So wird sie berechnet

Was ist die Kfz-Steuer?

Die Kraftfahrzeugsteuer (Kfz-Steuer) ist eine Bundessteuer, die jeder Halter eines zugelassenen Fahrzeugs in Deutschland entrichten muss. Sie wird vom Hauptzollamt erhoben und dient als Lenkungsinstrument, um umweltfreundlichere Fahrzeuge finanziell zu begünstigen [1]. Seit der Reform 2021 orientiert sich die Berechnung stärker am CO₂-Ausstoß – wer ein schadstoffarmes Auto fährt, zahlt weniger.

Die Berechnungsformel seit 2021

Die Kfz-Steuer für Pkw mit Erstzulassung ab dem 1. Januar 2021 setzt sich aus zwei Komponenten zusammen [2]:

1. Hubraum-Anteil

Der erste Baustein der Berechnung richtet sich nach dem Hubraum des Motors und der Kraftstoffart:

  • Benziner (Otto-Motor): 2,00 € pro angefangene 100 cm³ Hubraum
  • Diesel: 9,50 € pro angefangene 100 cm³ Hubraum

Der Dieselzuschlag von 7,50 € pro 100 cm³ soll den niedrigeren Energiesteuersatz auf Diesel ausgleichen.

2. CO₂-Anteil (Stufenmodell)

Der zweite Baustein basiert auf dem CO₂-Ausstoß laut WLTP-Messung. Die ersten 95 g/km sind steuerfrei. Darüber hinaus gilt ein progressives Stufenmodell [1]:

  • Bis 95 g/km: steuerfrei (Freibetrag)
  • 96–115 g/km: 2,00 € je g/km
  • 116–135 g/km: 2,20 € je g/km
  • 136–155 g/km: 2,50 € je g/km
  • 156–175 g/km: 2,90 € je g/km
  • 176–195 g/km: 3,40 € je g/km
  • Ab 196 g/km: 4,00 € je g/km

Die Gesamtsteuer ergibt sich aus der Summe beider Komponenten: Kfz-Steuer = Hubraum-Anteil + CO₂-Anteil.

Rechenbeispiel Benziner

Nehmen wir einen typischen Benziner mit folgenden Daten:

  • Hubraum: 1.498 cm³
  • CO₂-Ausstoß: 128 g/km (WLTP)

Schritt 1: Hubraum-Anteil

1.498 cm³ → 15 angefangene 100 cm³ × 2,00 € = 30,00 €

Schritt 2: CO₂-Anteil

128 g/km – 95 g/km (Freibetrag) = 33 g/km steuerpflichtig

  • 96–115 g/km: 20 g × 2,00 € = 40,00 €
  • 116–128 g/km: 13 g × 2,20 € = 28,60 €

CO₂-Anteil gesamt: 68,60 €

Gesamte Kfz-Steuer

30,00 € + 68,60 € = 98,60 € pro Jahr

Rechenbeispiel Diesel

Nun ein typischer Diesel:

  • Hubraum: 1.968 cm³
  • CO₂-Ausstoß: 142 g/km (WLTP)

Schritt 1: Hubraum-Anteil

1.968 cm³ → 20 angefangene 100 cm³ × 9,50 € = 190,00 €

Schritt 2: CO₂-Anteil

142 g/km – 95 g/km (Freibetrag) = 47 g/km steuerpflichtig

  • 96–115 g/km: 20 g × 2,00 € = 40,00 €
  • 116–135 g/km: 20 g × 2,20 € = 44,00 €
  • 136–142 g/km: 7 g × 2,50 € = 17,50 €

CO₂-Anteil gesamt: 101,50 €

Gesamte Kfz-Steuer

190,00 € + 101,50 € = 291,50 € pro Jahr

Der Diesel zahlt in diesem Beispiel fast dreimal so viel Kfz-Steuer wie der Benziner – hauptsächlich wegen des höheren Hubraum-Satzes.

Elektroautos: Steuerbefreiung

Reine Elektrofahrzeuge sind von der Kfz-Steuer befreit – und zwar für zehn Jahre ab dem Tag der Erstzulassung, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2030 [2]. Danach wird eine vergünstigte Steuer fällig, die sich ausschließlich nach dem zulässigen Gesamtgewicht richtet.

Diese Regelung gilt für:

  • Batterieelektrische Fahrzeuge (BEV)
  • Brennstoffzellenfahrzeuge (FCEV)

Plug-in-Hybride profitieren nicht von der Steuerbefreiung und werden wie konventionelle Verbrenner besteuert.

Oldtimer und Saisonkennzeichen

Oldtimer (H-Kennzeichen)

Fahrzeuge mit H-Kennzeichen (historisches Kennzeichen, mindestens 30 Jahre alt) zahlen einen pauschalen Steuersatz von 191,73 € pro Jahr – unabhängig von Hubraum und Schadstoffklasse [3]. Für Oldtimer-Motorräder beträgt die Pauschale 46,02 €.

Saisonkennzeichen

Bei Saisonkennzeichen wird die Kfz-Steuer anteilig berechnet. Ist das Fahrzeug beispielsweise von April bis Oktober zugelassen (7 Monate), zahlt der Halter 7/12 der Jahressteuer. Die Berechnung der Grundsteuer bleibt dieselbe.

Kfz-Steuer berechnen

Die Berechnung der Kfz-Steuer kann mit dem Stufenmodell etwas aufwendig sein. Nutzen Sie unseren kostenlosen Kfz-Steuerrechner, um Ihre Steuer in Sekunden zu berechnen. Sie benötigen lediglich:

  • Kraftstoffart (Benzin, Diesel oder Elektro)
  • Hubraum in cm³
  • CO₂-Ausstoß in g/km (WLTP-Wert aus dem Fahrzeugschein, Feld V.7)
  • Datum der Erstzulassung

Wie und wann wird die Kfz-Steuer bezahlt?

Die Kfz-Steuer wird vom Hauptzollamt erhoben, nicht vom Finanzamt [4]. Die wichtigsten Fakten zur Zahlung:

  • Zahlungsweise: Jährlich im Voraus, jeweils für 12 Monate
  • Zahlungsmittel: Ausschließlich per SEPA-Lastschriftmandat – eine Überweisung oder Barzahlung ist nicht möglich
  • Fälligkeit: Die Steuer wird zum Jahrestag der Zulassung abgebucht
  • Bei Neuanmeldung: Das SEPA-Mandat wird bei der Zulassungsstelle erteilt

Bei Zahlungsverzug drohen Mahngebühren und im schlimmsten Fall die Zwangsstilllegung des Fahrzeugs. Es empfiehlt sich daher, immer ausreichend Kontodeckung zum Fälligkeitstermin sicherzustellen.

Fazit

Die Kfz-Steuer ist ein wichtiger Kostenfaktor bei der Fahrzeugwahl. Durch das progressive CO₂-Stufenmodell belohnt der Gesetzgeber emissionsarme Fahrzeuge und macht schadstoffreiche Autos teurer. Wer ein neues Fahrzeug kauft, sollte die Kfz-Steuer unbedingt in den Gesamtkostenvergleich einbeziehen. Nutzen Sie unseren Kfz-Steuerrechner, um die jährliche Steuer für Ihr Wunschfahrzeug vorab zu ermitteln.

Quellen

  1. [1] Bundesfinanzministerium – Kraftfahrzeugsteuer
  2. [2] Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG)
  3. [3] ADAC – Kfz-Steuer berechnen
  4. [4] Zoll.de – Kraftfahrzeugsteuer

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